Mit der 3. Säule die persönliche Vorsorge selbst in die Hand nehmen
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Ab 2029 wird die AHV laut Berechnungen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) ein Umlagedefizit verzeichnen. Handeln ist deshalb notwendig. Doch was kann jede und jeder Einzelne dazu beitragen?

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Eigenverantwortung mit der Säule 3a
Einzahlungen in die Säule 3a sind attraktiv und können vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Lediglich 60 Prozent der Erwerbstätigen nutzen die Vorteile der Säule 3a – Frauen und jüngere Personen am wenigsten. Oft wird der maximal zulässige Einzahlungsbetrag nicht voll ausgeschöpft.
Um die Steuerprogression bei der Auszahlung zu brechen, empfiehlt sich ab einer gewissen Grösse des Vorsorgevermögens die Einrichtung einer neuen 3a-Vorsorgelösung. Die jeweils jährlich einbezahlten Beträge werden erst bei Auszahlung zu einem reduzierten Satz, getrennt vom übrigen Einkommen, versteuert. Mit mehreren 3a-Lösungen können diese Bezüge über mehrere Steuerjahre erfolgen. Altersleistungen der Säule 3a dürfen frühestens fünf Jahre vor Erreichen des Referenzalters der AHV bezogen werden. Sie werden bei Erreichen des AHV-Referenzalters fällig, also mit 65 Jahren. Sofern weiterhin ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt wird, können auch danach Einzahlungen vorgenommen werden, spätestens mit Alter 70 werden diese fällig.
Da es sich um «gebundenes Vermögen» handelt und somit in der Regel auch der Anlagehorizont sehr lang ist, sollten auch die Chancen auf Renditeoptimierung genutzt werden. Performance-Vergleiche bestätigen schon lange: Langfristig rentieren Wertschriften besser als das Kontosparen. Zudem ist es wahrscheinlicher, dass allfällige Kurseinbrüche sich aufgrund des langen Anlagehorizonts wieder ausgleichen. Wir bieten unseren Kundinnen und Kunden dazu verschiedene Vorsorgeprodukte an.
Meine persönliche Anlagestrategie
Ihre Anlagestrategie soll langfristig umsetzbar sein und zu Ihrem Risikoprofil passen – also zu Ihrer Risikofähigkeit und Ihrer Risikobereitschaft. Sie ist die entscheidende Grundlage für Ihr persönliches Verhältnis von Risiko und Rendite.
Einzahlungen in die Säule 3a sowie freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse senken Ihre jährliche Steuerlast und entlasten so Ihr Ausgabenbudget. Das schafft zusätzliches Vermögen, das Sie investieren können.
Müssen bestimmte Vermögensreserven über längere Zeit nicht für geplante Projekte, Ausgaben oder einen Kapitalbedarf verfügbar sein, lassen sie sich zur Wahrung der Kaufkraft langfristig in Wertschriften anlegen.
Renten und Sparguthaben schützen nicht vor Inflation – ihre Kaufkraft sinkt mit steigenden Preisen. Einen wirksamen Inflationsschutz bieten dagegen Hypothekarschulden und Sachwerte wie Aktien, Immobilien, Rohstoffe oder Edelmetalle.
«Der Auf- und Ausbau der persönlichen Vorsorge soll sich stets an den individuellen Bedürfnissen im Lebensverlauf orientieren und eine durchdachte Planung erfordern.»
Daniela Hänsli, Beraterin Finanzplanung bei der Zuger Kantonalbank
Rat von einer Expertin oder einem Experten einholen
Jede Person befindet sich in einer individuellen Lebenssituation. Umso wichtiger ist es, sich bei zentralen Fragen wie der persönlichen Vorsorge oder der passenden Anlagestrategie von Expertinnen und Experten begleiten zu lassen. Sprechen Sie Ihre Anliegen direkt mit Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater der Zuger Kantonalbank an. Bei Bedarf vermittelt sie oder er Ihnen gerne einen Termin mit einer Finanzplanerin oder einem Finanzplaner unserer Bank.
Diese Spezialistinnen und Spezialisten analysieren Ihre persönliche Situation umfassend – inklusive gesetzlicher und steuerlicher Aspekte. Auf dieser Basis entsteht ein detaillierter Finanzplan, der Ihnen als solide Entscheidungsgrundlage für wichtige Schritte in die Zukunft dient: etwa zur nachhaltigen Reduktion Ihrer Steuerlast, zur Optimierung Ihrer Altersvorsorge oder zur Definition einer risikogerechten Anlagestrategie.
«Eine fundierte Finanzplanung lohnt sich in jedem Fall.»
Daniela Hänsli, Beraterin Finanzplanung bei der Zuger Kantonalbank