Grundstückgewinnsteuer: Das müssen Sie beachten, wenn Sie Ihr Eigenheim verkaufen!

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Cornelia und Mario, beide Rentner, haben allen Grund zu feiern: Sie haben kürzlich ihr Einfamilienhaus in Steinhausen ZG verkauft. Es waren glückliche 30 Jahre in Steinhausen, und doch möchten sie sich mit dem Verkaufserlös einen lang ersehnten Wunsch erfüllen: eine Weltreise!

Bild: © Adobe Stock, Andy Dean

Steuerfolgen beim Hausverkauf

Das Haus ist zwar verkauft, aber Cornelia und Mario haben einen Kostenfaktor vergessen: die Grundstückgewinnsteuer. Bevor sie also auf Weltreise gehen, müssen die beiden noch folgende Fragen klären: Welche Kosten können bei der Steuererklärung für Grundstückgewinne abgezogen werden? Wie hoch fällt die Grundstückgewinnsteuer aus? Müssen die beiden eine Steuer entrichten, auch wenn sie eventuell eine neue Immobilie kaufen?

Hier die wichtigsten steuerlichen Grundsätze, die Sie beim Verkauf Ihrer Liegenschaft unbedingt berücksichtigen sollten.

Wie hoch die Grundstückgewinnsteuer ausfällt, hängt vor allem von drei Faktoren ab:

1) Besitzdauer

Je länger man die Immobilie im Besitz hatte, desto tiefer fallen in den meisten Kantonen die Steuern aus

2) Höhe des Gewinns

Der Verkaufsgewinn berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den Anschaffungskosten. Zu den Anschaffungskosten werden aber nicht nur der Kaufpreis, sondern auch alle nachträglichen wertvermehrenden Investitionen in die Immobilie und die Gebühren für die Eigentumsübertragung wie auch die Maklerkosten berücksichtigt. Diese Kosten müssen allerdings mit Quittungen belegt werden.

3) Kanton (Steuersatz)

Die Besteuerung kann je nach Kanton sehr stark variieren. Langfristig realisierte Grundstückgewinne werden weniger stark besteuert als kurzfristige Grundstückgewinne. Bei sehr kurzer Besitzdauer kann die Grundstückgewinnsteuer bis zu 60% betragen. Eine Immobilie langfristig zu halten, zahlt sich also aus.

Was sind wertvermehrende Investitionen?

Cornelia und Mario haben in den letzten 30 Jahren viel in ihr Haus investiert: Ausbau des Dachgeschosses, Garagenanbau, Wintergarten, Fassadenerneuerung und vieles mehr. Durch die wertvermehrenden Investitionen steigt der Wert des Hauses. Der Ausbau des Dachgeschosses, Garagenanbau und Wintergarten gelten in diesem Beispiel als wertvermehrende Investitionen. Als werterhaltend gilt für die beiden die Fassadenerneuerung. Diese konnte bereits in der ordentlichen Steuererklärung in Abzug gebracht werden.

Mietwohnung oder Kauf Ersatzliegenschaft?

Cornelia und Mario müssen sich auch Gedanken machen, wo sie nach der Weltreise wohnen werden. Was wäre mit der Grundstückgewinnsteuer, wenn die beiden nach ihrer Reise eine Eigentumswohnung kaufen würden?

Das müssen die beiden dringend beachten: Wer seine Immobilie verkauft, die er selbst bewohnt hat, und sich innert der nächsten 1 bis 5 Jahre (je nach Kanton) eine Ersatzliegenschaft in der Schweiz beschafft, bleibt vorerst von der Grundstückgewinnsteuer verschont. Das gilt vor allem dann, wenn der volle Verkaufserlös erneut in Wohneigentum in der Schweiz investiert wird. Wird nur ein Teil reinvestiert, werden Teile der Steuer fällig.

Der Aufschub der Steuer ist hingegen bei vermieteten Objekten, Zweitwohnungen und Ferienliegenschaften ausgeschlossen.

Die Erhebung der Grundstückgewinnsteuer kann auch in weiteren Ausnahmefällen aufgeschoben werden. Dies kann beispielsweise bei unentgeltlichem Eigentumswechsel (z.B. Erbgang, Erbvorbezug oder Schenkung) oder bei Eigentumsübertragung unter Ehegatten infolge einer Scheidung geschehen.

Cornelia und Mario haben sich entschieden: Sie haben eine schöne Mietwohnung in Zug gefunden und werden keine neue Liegenschaft kaufen.

Ein einfaches Rechenbeispiel:

 

Schweizer Franken

Verkaufspreis

1'400'000
  
Anlagekosten 
Kaufpreis vor 30 Jahren800'000
wertvermehrende Investitionen200'000
Maklerprovision30'000 
Handänderungsabgaben/
Beurkundungskosten
2'000
Anlagekosten total1'032'000

 
Grundstückgewinn
(Verkaufserlös abzüglich Anlagekosten Total)
368'000

Die voraussichtliche Grundstückgewinnsteuer beträgt für Cornelia und Mario unter Berücksichtigung der Besitzdauer und der oben aufgeführten Kosten 36’800 Franken. Die meisten Kantone haben das Berechnungstool auf den kantonalen Seiten unter der Rubrik Steuern aufgeschaltet. Unser Rentnerpaar hat also nicht nur in den letzten 30 Jahren Steuern mit den werterhaltenden Kosten gespart, sondern hat auch bei der Grundstückgewinnsteuererklärung den maximalen Nutzen erzielt. Es lohnt sich entsprechend, die Rechnungen aufzubewahren.

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Daniela Kutlesa

Daniela Kutlesa

Daniela Kutlesa, Steuerberaterin, ist seit 2017 bei der ZugerKB tätig. Aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrung betreut sie komplexere Steuerfälle und internationale Kundschaft. Sie lebt ihren Beruf nach dem Motto «Steuern bezahlen müssen alle – bezahlen Sie aber nur so viel Sie müssen». In der Freizeit ist sie am liebsten mit ihrem Mann und den Kindern in der Natur unterwegs oder mit einem spannenden Buch im Garten.


Kategorien: Geld

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