Das ABC-Lexikon mit Steuertipps (Buchstaben Q–Z)

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Überlegen Sie sich, Ihre Liegenschaft zu renovieren? Sie wissen aber nicht, welche Kosten abzugsfähig sind? Was muss man bei einer Schenkung berücksichtigen? Welche Vermögensverwaltungskosten sind abzugsfähig? Und können Weiterbildungs- und Ausbildungskosten in der Steuererklärung berücksichtigt werden?

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In unserem ersten und zweiten Teil haben wir bereits spannende Themen mit Steuertipps zu den Buchstaben A bis P behandelt. Im dritten Teil befassen wir uns mit den Buchstaben Q bis Z.

Quellensteuer

Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt vom Einkommen abgezogen wird. Quellensteuerpflichtig sind Personen, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, aber die Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) nicht besitzen oder keinen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz für ihre Einkünfte (Grenzgänger, Wochenaufenthalter, Sportler usw.) haben. 

Steuertipp

Auch quellensteuerpflichtige Personen können ihre Steuern optimieren, indem sie zusätzliche Abzüge (wie zum Beispiel die Einzahlung in die Säule 3a) im Rahmen der nachträglichen Tarifkorrektur geltend machen.

Renovation Liegenschaft 

Renovationen beinhalten oft sowohl werterhaltende wie auch wertvermehrende Arbeiten. In solch einem Fall sind die Arbeiten strikt voneinander abzugrenzen. Denn nur der werterhaltende Anteil kann vom steuerbaren Einkommen abgesetzt werden.

Oft wird dabei eine Faustregel angewendet: Wird beispielsweise eine alte Küche durch eine moderne, luxuriösere Küche ersetzt, so gelten grundsätzlich zwei Drittel der Kosten als werterhaltend und ein Drittel als wertvermehrend.

Sie können in jeder Steuerperiode zwischen dem Abzug der tatsächlichen Kosten und dem Pauschalabzug wählen. 


Steuertipp

Überlegen Sie, welche kleineren Investitionen anstehen, und planen Sie diese so, dass sie ins gleiche Kalenderjahr fallen. Das macht dann Sinn, wenn die vielen kleinen Ausgaben einen höheren effektiven Abzug als den Pauschalabzug ergeben. Grosse Renovationen sollten Sie hingegen auf zwei oder mehrere Phasen über mehrere Jahre verteilen, um die Steuerprogression über einige Jahre tief zu halten (das Zahlungsdatum ist hier für die Zuordnung der Kosten der jeweiligen Steuerperiode ausschlaggebend). Bewahren Sie die Rechnungen als Beweismittel auf.
Planen Sie Unterhaltsarbeiten an Ihrem Haus? Vergessen Sie dabei nicht, Ihre Steuern zu optimieren, indem Sie geschickt planen. Denn so wohnen Sie nicht nur schöner, sondern sparen nebenbei auch noch Steuern. Erfahren Sie mehr in unserem Blog-Beitrag «Renovation einer Liegenschaft».

Schenkung

Die meisten Kantone in der Schweiz erheben eine Schenkungssteuer. Die Steuer wird von dem Kanton erhoben, in dem der Schenkende im Zeitpunkt der Schenkung seinen Wohnsitz hat. Steuerpflichtig ist jedoch grundsätzlich der Beschenkte. Lediglich Immobilien werden am Ort der Lage besteuert. Die Höhe der Schenkungssteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad des Schenkenden und des Beschenkten. Während in den meisten Kantonen die Ehegatten sowie die direkten Nachkommen von der Schenkungssteuer befreit sind, können Schenkungen an nicht verwandte Personen eine erhebliche Steuerbelastung zur Folge haben.

Steuertipp

Steuertipps: Schenkungen an nicht verwandte Personen können eine erhebliche Steuerbelastung zur Folge haben. Erfahren Sie mehr in unserem Blog-Beitrag zum Thema «Schenkung an die Freundin».

Trennung

Bei Scheidung und bei rechtlicher oder tatsächlicher Trennung während der Steuerperiode werden die Eheleute für die gesamte Steuerperiode getrennt besteuert und müssen je eine separate Steuererklärung einreichen.

Unverteilte Erbschaft

Erbengemeinschaften werden nicht separat besteuert. Einkommen und Vermögen aus unverteilten Erbschaften müssen von den einzelnen Erben ab dem Todestag anteilsmässig (das heisst nach ihrer Erbquote) versteuert werden.

Vermögensverwaltung

Grundregel: Abzugsfähig sind nur die Vermögensverwaltungskosten, die durch Dritte in Rechnung gestellt werden. Für die eigenen Bemühungen ist kein Abzug möglich. Es können nur die Kosten in Abzug gebracht werden, die mit der Werterhaltung des Vermögens entstehen. Dienen die Auslagen der Vermögensvermehrung, der Finanz- und Steuerberatung oder der aktiven Bewirtschaftung, so werden sie nicht zum Abzug zugelassen.

Steuertipp

Haben Sie gewusst, dass Steuerbehörden in gewissen Fällen auch einen Pauschalabzug akzeptieren? Erfahren Sie mehr in unserem Blog-Beitrag «Vermögensverwaltungskosten».

Weiterbildungskosten versus Ausbildungskosten

Im Jahr 2016 wurde die Unterscheidung von Aus- und Weiterbildung aufgehoben. Neu werden nicht nur Weiterbildungskosten, sondern auch berufliche Ausbildungskosten ab der Sekundarstufe II, einschliesslich der Umschulungskosten, zum Abzug zugelassen. Mit dem einheitlichen Abzug der Kosten für die berufsorientierte Aus- und Weiterbildung entfällt in diesem Bereich die Unterscheidung zwischen Aus- und Weiterbildungskosten, die bisher in der Praxis immer wieder zu Abgrenzungsschwierigkeiten geführt hat. Die Erstausbildung kann weiterhin nicht abgezogen werden.

Steuertipp

Sie wissen nicht, wie viel Ausbildungskosten deklariert werden dürfen? Sind zusätzliche Auslagen wie zum Beispiel Bücher oder Prüfungsgebühren abzugsfähig? Machen Sie sich schlau, und lesen Sie unseren detaillierten Blog-Beitrag «Aus- und Weiterbildungskosten».

Xylophon und andere Instrumente

Musikinstrumente gehören zur Kategorie persönliche Gebrauchsgegenstände. In diese, von der Vermögenssteuer befreite Kategorie fallen Kleider und Taschen, Sportgeräte – vom Bike über den Gleitschirm bis zur Tauchausrüstung –, Fotoapparate und Musikinstrumente. Ausser es handelt sich um wertvolle Einzelstücke wie beispielsweise eine Stradivari-Geige. Auch Schmuckstücke wie Eheringe oder eine Luxusuhr mit einem Wert von 50’000 Franken, die getragen werden, sind persönliche Gegenstände und in den meisten Kantonen nicht steuerbar.

Yacht

Yachten, Boote, Flugzeuge, Gemälde- oder andere Sammlungen sind unter übrige Vermögenswerte zu deklarieren.

Steuertipp

Sie sind nicht sicher, ob Ihr Wertgegenstand in der Steuererklärung angegeben werden muss? Schicken Sie dem Steueramt eine separate Aufstellung mit der genauen Bezeichnung Ihres Wertgegenstands. Falls der Wertgegenstand nicht steuerpflichtig ist, wird das Steueramt den Wertgegenstand bei der Veranlagung nicht berücksichtigen.

Zahnarztrechnungen

Zahnarztrechnungen werden oft durch den Steuerpflichtigen selbst bezahlt und gehören somit zu den selbstgetragenen Gesundheitskosten. Selbstgetragene Gesundheitskosten können vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden, sofern sie zum Beispiel im Kanton Zug 5 Prozent des massgebenden Reineinkommens nicht übersteigen.

Steuertipp

Ende Jahr können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Zusammenstellung der ungedeckten Krankheitskosten verlangen. Oftmals verschickt der Krankenversicherer diese Dokumente automatisch, oder sie können online bezogen werden. Auf diesem Auszug werden die selbst bezahlten Kosten der eingereichten Arztrechnungen ausgewiesen. Vergessen Sie auch weitere Auslagen wie Zahnarztkosten, Rechnungen für Brillen und Kontaktlinsen, Hörgeräte, ärztlich verordnete Massagen usw. nicht.

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Daniela Kutlesa

Daniela Kutlesa

Daniela Kutlesa, Steuerberaterin, ist seit 2017 bei der ZugerKB tätig. Aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrung betreut sie komplexere Steuerfälle und internationale Kundschaft. Sie lebt ihren Beruf nach dem Motto «Steuern bezahlen müssen alle – bezahlen Sie aber nur so viel Sie müssen». In der Freizeit ist sie am liebsten mit ihrem Mann und den Kindern in der Natur unterwegs oder mit einem spannenden Buch im Garten.


Kategorien: Geld
Tags: Steuern

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