Zuger Kantonalbank

18.12.2020

GV 2021 ohne persönliche Teilnahme der Aktionäre

Schutz und Gesundheit von Aktionären und Mitarbeitenden stehen für die Zuger Kantonalbank an erster Stelle. Die Generalversammlung vom 8. Mai 2021 kann deshalb wiederum nicht im gewohnten Rahmen stattfinden.

Die Entwicklung der Corona-Pandemie bleibt unsicher. Die Zuger Kantonalbank sieht sich auch 2021 gezwungen, auf die traditionelle und die bei den Aktionären sehr geschätzte Durchführung ihrer Generalversammlung in der Bossard Arena zu verzichten.

Gestützt auf die gültige Verordnung 3 des Bundesrats über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) wird die Bank für ihre Generalversammlung vom 8. Mai 2021 erneut anordnen, dass die Aktionärsrechte nur durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden können. Die Stimmrechtsanweisung an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter kann digital oder schriftlich erfolgen. Eine persönliche Teilnahme an der Generalversammlung ist ausgeschlossen. Die Traktanden und die Informationen zur Vollmachtserteilung werden am 24. März 2021 an alle Aktionäre verschickt.

 


Medienmitteilung (PDF/57KB)

 

Auskunft
Carmen Wyss, Leiterin Kommunikation, Zuger Kantonalbank
Bahnhofstrasse 1, 6301 Zug
Telefon 041 709 16 58
E-Mail: carmen.wyss@zugerkb.ch


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