Zuger Kantonalbank

Geschäftsethik und unternehmerische Verantwortung

Bestechung und Korruption

Die Zuger Kantonalbank toleriert weder Bestechung noch Korruption. Sie hat dazu Regelungen erlassen, wonach alle Mitarbeitenden Geschenke, Einladungen oder Vorteile von geringerem Wert der vorgesetzten Person zu melden haben, die über die Entgegennahme entscheidet. Geschenke, Einladungen oder Vorteile von höherem Wert sind der Compliance-Funktion zu melden, die über die Entgegennahme entscheidet.

Datensicherheit/Cyber Security

Die Zuger Kantonalbank misst der Cyber Security und dem Schutz der Daten eine sehr hohe Bedeutung bei. Sie verfolgt hohe Standards und verfügt über ein mehrstufiges Bedrohungsmanagement-Konzept, regelmässige externe Risk Audits und Risk Assessments. Zentrale Pfeiler des Cyber-Sicherheitsdispositivs sind das generelle Gefahrenbewusstsein und die laufende Schulung der Mitarbeitenden. Externe Provider, an die IT-Leistungen ausgelagert werden, müssen hohe Anforderungen an die Informationssicherheit und den Datenschutz erfüllen. Im Rahmen der Sorgfaltsprüfungen stellt die Bank sicher, dass alle wesentlichen Outsourcing-Partner über eine ISO-27001-Zertifizierung verfügen und jährlich die Qualität der Prozesse durch eine externe Revisionsgesellschaft prüfen und mit einem ISAE-Report ausweisen lassen.

Geldwäscherei

Die Bekämpfung der Geldwäscherei ist für die Zuger Kantonalbank eine Toppriorität. Sie wendet dazu grosse personelle und finanzielle Ressourcen auf.

Insiderhandel

Aufgrund ihrer Börsenkotierung befolgt die Zuger Kantonalbank strikt die Vorgaben zur Verhinderung von Insiderhandel. Sie hat dazu organisatorische Massnahmen getroffen, Weisungen erlassen und führt Kontrollen durch. Gleiches gilt für Börsengeschäfte, die Kunden in Auftrag geben.

Interessenkonflikte

Die Zuger Kantonalbank wahrt die Interessen ihrer Kunden. Sie hat organisatorische Massnahmen getroffen, um das Entstehen von Interessenkonflikten zu erkennen bzw. zu vermeiden, und in Weisungen Verhaltensregeln definiert, die das Entstehen von Interessenkonflikten nach Möglichkeit verhindern und bei unvermeidbaren Interessenkonflikten deren adäquate Handhabung sicherstellen. Lässt sich eine Benachteiligung von Kunden nicht ausschliessen, ist der Interessenkonflikt gegenüber dem betroffenen Kunden offenzulegen. Ferner ist das Vergütungssystem der Zuger Kantonalbank so ausgestaltet, dass Anreize vermieden werden, die zu Interessenkonflikten führen können.

Organisationsreglement/Governance

Die massgeblichen Anforderungen an die Corporate Governance sind im Gesetz über die Zuger Kantonalbank, in den dazugehörigen Statuten und im Organisationsreglement samt Kompetenzordnung festgehalten. Die Anforderungen stellen sicher, dass Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten im Sinne der Gewaltentrennung (Checks and Balances) klar geregelt sind. Dabei nimmt der Bankrat als Oberleitungsorgan insbesondere seine Aufsicht über die Geschäftsleitung wahr.

Geschäftsethik und Whistleblowing

Moral und Ethik sind zentrale Werte für die Zuger Kantonalbank. Wenn Mitarbeitende Handlungen feststellen, die unethisch sind oder gegen Gesetze, Vorschriften, unseren Verhaltenskodex oder Weisungen verstossen, können diese anonym der externen Fachstelle Movis AG gemeldet werden. Zusätzlich haben alle Mitarbeitenden die Möglichkeit, Verfehlungen ihrem Vorgesetzten oder dem Leiter Recht und Compliance zu melden.

Proxy Voting und Active Ownership

Die Zuger Kantonalbank hat die mit den Anlagen der verwalteten Teilvermögen verbundenen Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte (Proxy Voting) an einen externen Stimmrechtsberater übertragen.

Schutz gegen sexuelle Belästigung, Diskriminierung und Mobbing

Die Zuger Kantonalbank duldet weder sexuelle Belästigung noch Diskriminierung oder Mobbing am Arbeitsplatz. Die Bank nimmt ihre Fürsorgepflicht ernst, informiert und sensibilisiert ihre Mitarbeitenden. Alle Mitarbeitenden haben zudem die Möglichkeit, sich zu diesen Themen an die externe Fachstelle Movis AG zu wenden.

Wettbewerb

Die Zuger Kantonalbank bekennt sich ausdrücklich zum freien Wettbewerb. Unlauterer Wettbewerb oder unrechtmässige Marktabsprachen werden nicht toleriert.