Zuger Kantonalbank

16.03.2020

Angepasste Generalversammlung der Zuger Kantonalbank

Die Generalversammlung der Zuger Kantonalbank findet wie vorgesehen am 2. Mai 2020 statt. Jedoch ohne Rahmenprogramm, ohne Apéro riche und ohne Aktionärsgeschenk. Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus rät die Bank ihren Aktionären dringend von einer persönlichen Teilnahme ab.

Die Generalversammlung findet nicht wie geplant in der Bossard Arena statt, sondern wird dezentral in verschiedenen Räumlichkeiten im Kanton Zug mit einer beschränkten Anzahl zugelassener Gäste organisiert. Die Zuger Kantonalbank bittet ihre Aktionäre, auf eine physische Teilnahme unbedingt zu verzichten. Die Bank empfiehlt ihren Aktionären stattdessen, den unabhängigen Stimmrechtsvertreter mit der Stimmabgabe zu bevollmächtigen und die Generalversammlung im Internet von zu Hause aus live zu verfolgen. Es gibt kein Rahmenprogramm, keinen Apéro riche und kein Aktionärsgeschenk. Die Einladung an die Aktionäre wird am 26. März 2020 verschickt.

Medienmitteilung

 

Auskunft
Carmen Wyss, Leiterin Kommunikation, Zuger Kantonalbank 
Zuger Kantonalbank
Bahnhofstrasse 1, 6301 Zug
Telefon: +41 41 709 16 58 
E-Mail: carmen.wyss@zugerkb.ch




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