Zuger Kantonalbank

04.03.2022

Generalversammlung der Zuger Kantonalbank findet mit Publikum statt

Die Aktionärinnen und Aktionäre der Zuger Kantonalbank können an der Generalversammlung vom 14. Mai 2022 wieder physisch teilnehmen. In den letzten beiden Jahren hatte die Generalversammlung aufgrund der Corona-Pandemie ohne Publikum stattfinden müssen.

An seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 hat der Bundesrat die schweizweiten Massnahmen gegen die Corona-Pandemie weitgehend aufgehoben. Grossveranstaltungen können wieder ohne jegliche Einschränkungen physisch stattfinden. Angesichts dieser Veränderung hat der Bankrat der Zuger Kantonalbank entschieden, die ordentliche Generalversammlung am 14. Mai 2022 wieder mit Publikum in der BOSSARD Arena in Zug durchzuführen.

«Die persönlichen Begegnungen und Gespräche mit unseren Aktionärinnen und Aktionären sind uns wichtig. Wir freuen uns deshalb sehr, auch den beliebten gesellschaftlichen Teil im Anschluss an die Behandlung der Traktanden im traditionellen Rahmen durchführen zu können», sagt Hanspeter Rhyner, CEO der Zuger Kantonalbank.

Die Einladung zur Generalversammlung mit den Traktanden und den Anträgen wird am 30. März 2022 an alle Aktionärinnen und Aktionäre verschickt. Diese Informationen werden auch öffentlich publiziert.

 

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Medienmitteilung (PDF/71KB)

 

Auskunft
Tobias Fries, Leiter Kommunikation, Zuger Kantonalbank
Bahnhofstrasse 1, 6301 Zug
Telefon 041 709 16 66
E-Mail: tobias.fries@zugerkb.ch


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