Devisen-Termingeschäft
Mit einem Termingeschäft werden frei handelbare Währungen auf einen bestimmten Termin hin gekauft oder verkauft. Der Wechselkurs wird beim Abschluss des Devisen-Termingeschäftes festgelegt. Der Kurs des Termingeschäftes setzt sich aus dem Kassakurs sowie dem Auf- oder Abschlag zusammen. Der Auf- oder Abschlag berechnet sich hauptsächlich aus der Zinsdifferenz zwischen den beiden Währungen über die Laufzeit des Geschäftes. Der Mindestbetrag für ein Devisen-Termingeschäft beträgt CHF 50‘000 Gegenwert und kann maximal auf zwölf Monate abgeschlossen werden.
Eignung / Vorteile
- Absicherung der Kursrisiken für künftige Mittelflüsse
- Fixe Kalkulationsbasis dank des festgelegten Kurses
Voraussetzungen
- Bestehende Kontoverbindungen in CHF und in Fremdwährung
- Abschluss des Rahmenvertrages betreffend Options-, Termin- und Futuresgeschäfte
- Sicherstellung von 10 % des Kontraktwertes zuzüglich negativem Wiederbeschaffungswert
Risiken / Nachteile
- Von einer möglichen, künftigen und vorteilhaften Wechselkursentwicklung kann als Folge des fixierten Terminkurses nicht mehr profitiert werden
- Allenfalls sind zur Sicherstellung des Devisen-Termingeschäftes zusätzliche Sicherheiten zu leisten
- Devisentermingeschäfte sind Zinsänderungs- und Kursänderungsrisiken ausgesetzt
Beispiel zur Veranschaulichung
Die Firma Muster hat eine Maschine mit einer Lieferfrist von sechs Monaten zum Preis von CHF 250‘000 verkauft. Für die Produktion der Maschine importiert sie Komponenten aus dem Euroraum, welche sie ebenfalls erst in sechs Monaten bezahlen muss. Um die Wechselkursrisiken abzusichern, kauft die Firma heute die notwendigen EUR auf sechs Monate gegen CHF zum Terminkurs. Nach Ablauf der Frist von sechs Monaten werden die EUR dem EUR-Konto gutgeschrieben und die CHF dem CHF-Konto belastet.