Zuger Kantonalbank

23.03.2021

Zuger Kantonalbank veröffentlicht Traktanden zur GV 2021

Die Zuger Kantonalbank publiziert die Traktanden zur Generalversammlung vom 8. Mai 2021. Diese findet wie bereits im Vorjahr ohne persönliche Teilnahme der Aktionäre statt. Die einzige Möglichkeit für die Ausübung der Stimmrechte ist die Stimmrechtsanweisung an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter.

Die Generalversammlung der Zuger Kantonalbank wird wie vorgesehen am 8. Mai 2021 durchgeführt. Sie findet aufgrund der Corona-Pandemie jedoch ohne persönliche Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre am Hauptsitz der Zuger Kantonalbank statt. Gestützt auf die COVID-19-Verordnung 3 des Bundesrats über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus ordnet die Zuger Kantonalbank für ihre diesjährige Generalversammlung an, dass die Aktionärsrechte erneut nur durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden können. Die Stimmrechtsanweisung kann digital oder schriftlich gemäss Vollmachtsformular erfolgen.

Die Traktanden und die Informationen zur Vollmachtserteilung für die diesjährige Generalversammlung werden am 24. März 2021 an die im Aktienregister der Zuger Kantonalbank eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre per A-Post versandt. Weitere Informationen sind unter www.zugerkb.ch/gv2021 zu finden.


Medienmitteilung (PDF/62KB)


Traktanden GV 2021 (PDF/220KB)

 

Auskunft
Carmen Wyss, Leiterin Kommunikation, Zuger Kantonalbank
Bahnhofstrasse 1, 6301 Zug
Telefon 041 709 16 58
E-Mail: carmen.wyss@zugerkb.ch


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