Zuger Kantonalbank

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10.05.2025 – Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

An der Generalversammlung vom 10. Mai 2025 haben die Aktionärinnen und Aktionäre der Zuger Kantonalbank die beantragte Dividende von 220 Franken pro Aktie genehmigt und allen weiteren Anträgen des Bankrats zugestimmt.

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Kategorien: 2025 / Ad-hoc-Mitteilungen /

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