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Die Generalversammlung der Zuger Kantonalbank vom 8. Mai 2021 fand pandemiebedingt zum zweiten Mal ohne persönliche Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre statt. Diese konnten ihre Stimmrechte ausschliesslich durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Der Stimmrechtsvertreter hat nebst den Aktien des Kantons als Hauptaktionär 67’660 Aktien von Privataktionären vertreten. Die Stimmbeteiligung lag damit bei hohen 76,75 Prozent. Die Aktionärinnen und Aktionäre genehmigten sämtliche Anträge des Bankrats, so auch eine Dividende von 220 Franken pro Aktie und die Wiederwahl der drei Vertreter der Privataktionäre im Bankrat.

Kategorien: 2021 / Medienmitteilungen /