17.01.2023 – Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Regierungsrat wählt Erwin Bucher in den Bankrat der Zuger Kantonalbank
Der Zuger Regierungsrat hat in seiner Sitzung vom 17. Januar 2023 Erwin Bucher in den Bankrat der Zuger Kantonalbank gewählt. Er wird ab der Generalversammlung vom 13. Mai 2023 Einsitz in das Gremium nehmen. Die Wahl muss noch vom Kantonsrat bestätigt werden.
Erwin Bucher, 53, ist seit 2015 Head Corporate Internal Audit bei der Swiss Life Holding AG in Zürich. Vor seinem Wechsel zu Swiss Life war er während rund 20 Jahren bei den beiden Grossbanken in Zürich und Singapur in verschiedenen leitenden Funktionen in der Konzernrevision tätig, zuletzt als langjähriger Revisionsverantwortlicher für das Global Wealth Management und das Schweizer Firmen- und Privatkundengeschäft der UBS. Er verfügt über breite und fundierte Erfahrung mit Schwerpunkt Risikomanagement und Compliance. Erwin Bucher hat an der Universität St. Gallen Wirtschaftswissenschaften studiert und ist diplomierter Wirtschaftsprüfer. Er ist verheiratet und Vater einer Tochter.
Erwin Bucher folgt auf Heinz Leibundgut, der anlässlich der Generalversammlung vom 13. Mai 2023 aus dem Bankrat der Zuger Kantonalbank ausscheidet. «Heinz Leibundgut hat mit seiner Fachkompetenz und Weitsicht die strategische Entwicklung sowie das Risiko- und Kontrollumfeld der Zuger Kantonalbank wesentlich mitgestaltet. Wir danken ihm herzlich für sein grosses Engagement in den letzten neun Jahren und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute», sagt Urs Rüegsegger, Bankratspräsident der Zuger Kantonalbank. Heinz Leibundgut wirkte auch als Vorsitzender des Prüfungs- und Risikoausschusses. Diese Aufgabe wird künftig Silvan Schriber, seit 2019 Mitglied des Bankrats sowie des Prüfungs- und Risikoausschusses, übernehmen.
Der Bankrat der Zuger Kantonalbank setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen. Vier Mitglieder sind vom Kanton gewählt, drei Mitglieder durch die rund 11’000 Privataktionärinnen und Privataktionäre der Bank. Neben der Wahl von Erwin Bucher hat der Regierungsrat in seiner Sitzung vom 17. Januar 2023 die übrigen vom Kanton zu wählenden Bankratsmitglieder in ihrem Amt bestätigt. Die Wahlen müssen noch vom Kantonsrat bestätigt werden.
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