Freizügigkeitskonto – für Ihren temporären oder definitiven Austritt aus Ihrer
Pensionskasse
Auf dem Freizügigkeitskonto deponieren Sie Ihre Gelder aus der beruflichen Vorsorge, wenn Sie temporär oder definitiv aus Ihrer Pensionskasse austreten. So zum Beispiel bei einem Arbeitsunterbruch, beim Wechsel in die Selbstständigkeit oder bei einem Auslandsaufenthalt, sofern das Domizil in der Schweiz bleibt. Oder Sie zahlen überschüssige Pensionskassenguthaben auf ein Freizügigkeitskonto ein.