QR-Rechnung
Seit dem 30. Juni 2020 befindet sich die QR-Rechnung auf dem Markt. Sie ersetzt alle heutigen Einzahlungsscheine in der Schweiz und ist die Basis für einen effizienten und automatisierten Zahlungsverkehr.
Seit dem 30. Juni 2020 befindet sich die QR-Rechnung auf dem Markt. Sie ersetzt alle heutigen Einzahlungsscheine in der Schweiz und ist die Basis für einen effizienten und automatisierten Zahlungsverkehr.
Ab dem 30. September 2022 können Zahlungen nicht mehr mit den heutigen orangen und roten Einzahlungsscheinen abgewickelt werden. Treffen Sie als Rechnungssteller oder -empfänger rechtzeitig die nötigen Vorkehrungen für die Umstellung auf die QR-Rechnung. Alle relevanten Informationen finden Sie hier.
Wenn Sie als Rechnungssteller nicht aktiv werden, können Ihre Kundinnen und Kunden die in Rechnung gestellten Beträge nicht mehr begleichen und Sie erhalten keine Zahlungseingänge mehr. Zahlungspflichtige mit Daueraufträgen mit Referenznummern müssen ebenfalls mit den neuen Zahlungsinformationen ausgestattet werden, damit diese vor dem 30. September 2022 gelöscht und neu erfasst werden, da auch diese nicht mehr ausgeführt werden können. Erfolgt dies nicht, sind Zahlungsverzögerungen und Mahnungen die Folge.
Alle Zahlungsinformationen im Swiss QR Code integriert
Weniger manueller Aufwand durch Scanning
Weniger Fehler beim Einlesen
Freiheit bei der Wahl des Zahlkanals: E-Banking, Mobile Banking oder Schalter
Elektronische Übermittlung aller Zahlungsinformationen
Rechnungsstellung in Schweizer Franken und Euro
Vereinfachter Zahlungsabgleich, weniger manueller Aufwand
Druck auf weisses Papier (unter Berücksichtigung der Perforation)
Gibt es erfasste Daueraufträge (oder Zahlungen in einer Zahlungsliste), die auf einem orangen Einzahlungsschein basieren? Ihr Rechnungssteller wird Ihnen neue Rechnungen zustellen. Achten Sie darauf, dass Sie die alten (bestehenden) Zahlungen oder Daueraufträge löschen und die neuen erfassen.
Mit ISO 20022 wird die Verwendung der IBAN (International Bank Account Number) Pflicht. Ergänzen Sie in Ihrer Kreditorensoftware, sofern noch nicht erfolgt, Ihre gespeicherten Daten mit der IBAN und bei Auslandzahlungen zusätzlich mit dem BIC, sobald Ihr Rechnungssteller Ihnen die Angaben mit der neuen QR-Rechnung zugestellt hat.
Empfangen Sie regelmässige Zahlungen mit gleichbleibendem Betrag? Solche sind von den Zahlungspflichtigen mit grösster Wahrscheinlichkeit als Dauerauftrag angelegt – und diese müssen möglichst bald erneuert werden. Stellen Sie dazu Ihren Kundinnen und Kunden bitte bereits jetzt eine neue QR-Rechnung zu, damit sie Zeit haben, den Dauerauftrag neu zu erfassen. Nur so können Sie sicherstellen, auch nach dem 30. September 2022 die Zahlungen empfangen zu können.
Für Sie als Rechnungssteller hat die Umstellung auf die QR-Rechnung verschiedene weitere Konsequenzen. Wir haben Ihnen dazu eine Checkliste zusammengestellt.
Der QR-Code enthält alle relevanten Angaben zu Zahlungsempfänger und Zahler, Betrag, Währung usw.
Schweizer Franken und Euro. Die Währungsabkürzung CHF oder EUR muss auf dem Zahlteil unterhalb des Swiss QR Code und links neben dem Betragsfeld sowie auf dem Empfangsschein angedruckt werden.
Ab dem 30. September 2022 kann nur noch mit der QR-Rechnung bezahlt werden.
Die QR-Rechnungen können wie mit den Einzahlungsscheinen gewohnt bezahlt werden. Dank der Perforation können Rechnungsempfänger den Zahlteil und den Empfangsschein bequem von der Rechnung abtrennen und entweder am Schalter oder mit einem Zahlungsauftrag per Post bezahlen.
Die QR-IID ist 30787.
Um ihre Brückenfunktion zu anderen Zahlverfahren wahrnehmen zu können, bietet die QR-Rechnung das Feld «Alternative Verfahren» an. Dort können Informationen, die für diese Verwendung notwendig sind, standardisiert erfasst werden. Bei eBill zum Beispiel kann dieses Feld mit der E-Mail-Adresse des Rechnungsempfängers befüllt werden. So lässt sich eine QR-Rechnung automatisiert in eine eBill-Rechnung konvertieren.
QR-Rechnungen können in ein paar einfachen Schritten am eigenen Computer erstellt und gedruckt werden. Dabei sind einige Gestaltungsmerkmale einzuhalten. Noch einfacher geht es, wenn ein Programm von einem der zahlreichen Softwareanbieter genutzt wird.
Falls Sie keine Software verwenden, müssen Sie nichts unternehmen. Sie können Ihre eigenen QR-Rechnungen im E-Banking erstellen oder diese wie bis anhin über die Zuger Kantonalbank bestellen.
Eine Liste der Software-Anbieter, die die QR-Rechnung unterstützen, finden Sie hier.
Ja, es besteht Handlungsbedarf:
Ja, es besteht Handlungsbedarf:
Nein, die «Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung» müssen eingehalten werden. Die Gestaltungsvorgaben sind im Style Guide übersichtlich zusammengefasst.
Ja, es können sowohl unstrukturierte Mitteilungen als auch strukturierte Rechnungsinformationen erfasst werden. Unstrukturierte Informationen können zur Angabe eines Zahlungszwecks oder für ergänzende Informationen verwendet werden. Rechnungsinformationen enthalten codierte Informationen für die automatisierte Verbuchung der Zahlung.
Ein «Mitteilungsfeld» (wie bisher bei den ES) gibt es nicht mehr.
Bestehende ESR-Referenznummern können weiterhin verwendet werden, wodurch der nahtlose Übergang von der ESR zur QR-Rechnung möglich ist. Die QR-Referenz darf nur mit der sogenannten QR-IBAN genutzt werden, die den Kunden von ihrer Hausbank mitgeteilt wird.