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QR-Rechnung

QR-Rechnung

Seit dem 30. Juni 2020 befindet sich die QR-Rechnung auf dem Markt. Sie ist die Basis für einen effizienten und automatisierten Zahlungsverkehr.

Vorteile der QR-Rechnung

Für Rechnungsempfänger

Alle Zahlungs­informationen im Swiss QR Code integriert

Weniger manueller Aufwand durch Scanning

Weniger Fehler beim Einlesen

Freiheit bei der Wahl des Zahlkanals: E-Banking, Mobile Banking oder Schalter

Für Rechnungssteller

Elektronische Über­mittlung aller Zahlungs­informationen

Rechnungsstellung in Schweizer Franken und Euro

Vereinfachter Zahlungsabgleich, weniger manueller Aufwand

Druck auf weisses Papier (unter Berücksichtigung der Perforation)

Drei Varianten der QR-Rechnung

QR-IBAN und QR-Referenz

Die QR-Referenz muss zusammen mit der QR-IBAN genutzt werden. Die QR-IBAN hat eine spezielle Kennung, die zur Identifikation des Zahlverfahrens dient (immer eine 3 an der 5. Stelle der IBAN-Nummer).

IBAN ohne Referenz

Diese Variante ist für Banküberweisungen ohne Referenz.

IBAN und Creditor Reference (SCOR)

Die SCOR-Referenz (ISO 11649) wird im europäischen Raum genutzt, zusammen mit der IBAN. Für den Schweizer Zahlungsverkehr ist diese Form der Referenznummer neu.

Broschüre Die 3 Varianten der QR-Rechnung im Überblick (PDF/354KB)

Fragen und Antworten

Allgemein

Der QR-Code enthält alle relevanten Angaben zu Zahlungsempfänger und Zahler, Betrag, Währung usw.

Schweizer Franken und Euro. Die Währungsabkürzung CHF oder EUR muss auf dem Zahlteil unterhalb des Swiss QR Code und links neben dem Betragsfeld sowie auf dem Empfangsschein angedruckt werden.

Die QR-Rechnungen können wie mit den Einzahlungsscheinen gewohnt bezahlt werden. Dank der Perforation können Rechnungsempfänger den Zahlteil und den Empfangsschein bequem von der Rechnung abtrennen und entweder am Schalter oder mit einem Zahlungsauftrag per Post bezahlen.

Um ihre Brückenfunktion zu anderen Zahlverfahren wahrnehmen zu können, bietet die QR-Rechnung das Feld «Alternative Verfahren» an. Dort können Informationen, die für diese Verwendung notwendig sind, standardisiert erfasst werden. Bei eBill zum Beispiel kann dieses Feld mit der E-Mail-Adresse des Rechnungsempfängers befüllt werden. So lässt sich eine QR-Rechnung automatisiert in eine eBill-Rechnung konvertieren.

Rechnungssteller

QR-Rechnungen können in ein paar einfachen Schritten am eigenen Computer erstellt und gedruckt werden. Dabei sind einige Gestaltungsmerkmale einzuhalten. Noch einfacher geht es, wenn ein Programm von einem der zahlreichen Softwareanbieter genutzt wird.

Falls Sie keine Software verwenden, müssen Sie nichts unternehmen. Sie können Ihre eigenen QR-Rechnungen im E-Banking erstellen oder diese wie bis anhin über die Zuger Kantonalbank bestellen.

Nein, die «Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung» müssen eingehalten werden. Die Gestaltungsvorgaben sind im Style Guide übersichtlich zusammengefasst.

Ja, es können sowohl unstrukturierte Mitteilungen als auch strukturierte Rechnungsinformationen erfasst werden. Unstrukturierte Informationen können zur Angabe eines Zahlungszwecks oder für ergänzende Informationen verwendet werden. Rechnungsinformationen enthalten codierte Informationen für die automatisierte Verbuchung der Zahlung.

Ein «Mitteilungsfeld» (wie bisher bei den ES) gibt es nicht mehr.