Zuger Kantonalbank

Geldmarkt und Treuhandanlagen

Wenn es um die Planung Ihrer Anlagen geht, beraten wir Sie umfassend. Dabei berücksichtigen wir Ihr persönliches Umfeld und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Liquidität planen, bestmöglich vorsorgen und Ihr Vermögen aufbauen und bewirtschaften können.

Festgeld

Eine kurzfristige Anlage mit festem Zinssatz und frei wählbaren Laufzeiten (1-12 Monate).

Callgeld

Eine sehr kurzfristige Anlage mit jeweils aktuellen Zinssätzen und einer Verfügungs- und Rückzugmöglichkeit von 48 Stunden.

Treuhandanlagen

Treuhandgeschäfte sind als Festgeld- und Callgeldanlagen erhältlich. Die Treuhandanlage erfolgt bei einer Bank im Ausland (verrechnungssteuerfrei).

 

Festgeld

Callgeld

Treuhandanlagen

Zielgruppe

Privatpersonen und KMU, die ihre liquiden Mittel kurzfristig besser anlegen wollen.

Privatpersonen und KMU, die ihre liquiden Mittel kurzfristig besser anlegen wollen.

Privatpersonen und KMU, die ihre liquiden Mittel kurzfristig besser anlegen wollen.

Vorteile

  • Spesenfrei
  • Kurzfristige Anlage mit Wahlmöglichkeit bezüglich Laufzeit, Währung und Anlagebetrag
  • Spesenfrei
  • Keine fixe Laufzeit
  • Freier Anlagebetrag
  • Kein Verrechnungs-steuerabzug
  • Frei wählbarer Anlagebetrag mit wählbarer Laufzeit

Details

   

Laufzeit

Frei wählbar zwischen 1 und 12 Monaten

Keine fixe Laufzeit
Verfügbar innert 48 Stunden nach Kündigung

Callgeld 48 Stunden
Feste Laufzeit bis maximal 12 Monate

Anlagebetrag

Frei wählbar ab CHF 100'000 oder Gegenwert in Fremdwährung

Frei wählbar ab CHF 500'000

Bei Fremdwährungen Gegenwert mindestens CHF 100'000

Mindestens Gegenwert EUR 200'000

Mutationsbetrag

 

Mindestens CHF 50'000 oder Gegenwert in Fremdwährung

Mindestens Gegenwert EUR 100'000

Rückzahlung

Feste Rückzahlungstermine

Mindestens CHF 50'000 oder Gegenwert in Fremdwährung

Festgeld: Feste Rückzahlungstermine. Callgeld: Mindestens Gegenwert EUR 100'000

Verrechnungssteuer

35 % auf dem Zinsertrag

35 % auf dem Zinsertrag

Kein Abzug

Sicherheit

Hohe Sicherheit, denn Schuldnerin ist die Zuger Kantonalbank (Staatsgarantie)

Hohe Sicherheit, denn Schuldnerin ist die Zuger Kantonalbank (Staatsgarantie)

Abhängig von der Gegenpartei

Treuhandvertrag

  

Vor Abschluss der Treuhandanlage zu unterzeichnen

Belehnung

Möglichkeit der Belehnung

Möglichkeit der Belehnung

Möglichkeit der Belehnung

Zinsen und Preise

   

Kommissionen

  

Kommissionen für Treuhandanlagen

Zinssatz

Fix vereinbarter Zinssatz (richtet sich nach Anlagebetrag, jeweiligen Konditionen auf dem Geldmarkt sowie Laufzeit)

Kein fix vereinbarter Zinssatz. Laufende Anpassung an Geldmarkt

Richtet sich nach den jeweiligen Konditionen auf dem Eurogeldmarkt

Spesen

Spesenfrei

Spesenfrei

 

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