Die Zinsstellung erfolgt über einen Basiszinssatz und eine individuelle Marge. Als Basiszinssatz kommt ein aufgezinster 3-Monats-SARON zur Anwendung. Beim Basiszinssatz gilt eine Untergrenze (Floor), welche bei 0.00 % zur Anwendung gelangt, womit der Basiszinssatz niemals negativ sein kann. Der Basiszinssatz wird kaufmännisch auf 2 Stellen gerundet.
Die Ermittlung des aufgezinsten SARON aus den täglichen SARON erfolgt nach der von SIX Swiss Exchange AG publizierten Rechenlogik. Weitere Details können auf der Website der SIX Swiss Exchange AG, welche den SARON administriert und publiziert, aufgerufen werden.
Für die Aufzinsung wird die Beobachtungsperiode der täglichen SARON gegenüber der Zinsperiode um 5 Kalendertage vorgezogen.
Die Ermittlung der zur Anwendung gelangenden Sätze können also bildlich wie folgt beispielhaft dargestellt werden.
Für die Zinsabrechnung vom 01.01.–31.03.2023 wurden folgende Werte angewendet:
Beobachtungsperiode: | 27.12.2022–27.03.2023 |
Compounded SARON: | 0.96 % |
Zinsabrechnung: | 01.10.2022–31.12.2022 |
Beobachtungsperiode: | 26.09.2022–27.12.2022 |
Compounded SARON: | 0.51 % |
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