Zuger Kantonalbank

Fachbegriffe rund um die Hypothek

Für Sie zusammengestellt und erklärt – die wichtigsten Begriffe und Terminologien.

1. Hypothek

Anteil einer Liegenschaftsfinanzierung durch die Bank. Bis maximal zwei Drittel des Verkehrswerts.

2. Hypothek

Anteil der Finanzierung durch die Bank, der über zwei Drittel des Verkehrswerts liegt. In der Regel bis 80 %. Wird höher verzinst als die erste Hypothek.

2. Säule

Entspricht der Pensionskasse. Kann zum Teil zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum verwendet werden. Verfügbarer Betrag steht im Pensionskassenreglement. Ein Bezug ist alle fünf Jahre möglich, spätestens bis drei Jahre vor der Pensionierung.

3. Säule (3a)

Die gebundene Selbstvorsorge bei Banken oder Versicherungen. Kann zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum verwendet werden. Ein Bezug ist alle fünf Jahre möglich.

Amortisation

Rückzahlung der Hypothekarschuld (in der Regel der 2. Hypothek) innert 15 Jahren.

Weitere Informationen

Belehnung

Anteil der Hypothekarfinanzierung am Kaufpreis bzw. Verkehrswert eines Objekts. Bei einem Kaufpreis von CHF 1‘000‘000.– und einer Hypothek von CHF 800‘000.– beträgt die Belehnung 80 %.

 

Eigenmittel

Ihr eigener Finanzierungsbeitrag. Sollte mindestens 20 % des Verkehrswerts betragen.

Grundbuch

Darin sind alle wichtigen Daten einer Liegenschaft verzeichnet: Angaben über die Eigentumsverhältnisse, Lage, Grundstücksgrenzen, Grundpfandrechte (Hypotheken), Dienstbarkeiten (z. B. Wegrechte) usw. Der Eigentumsübertrag einer Liegenschaft kommt rechtlich erst zustande, wenn er öffentlich beurkundet und im Grundbuch eingetragen ist.

Grundbuchauszug

Enthält genaue Angaben zu einer bestimmten Liegenschaft.

Kalkulatorischer Zinssatz

Zinssatz für die Berechnung der nachhaltigen Tragbarkeit. Mit Ihrem Eigenheim investieren Sie in die Zukunft. Die Zuger Kantonalbank rechnet mit einem kalkulatorischen Zinssatz, denn die Finanzierung soll auch in Hochzinsphasen für Sie tragbar sein. Die tatsächlichen Zinskosten weichen von den kalkulatorischen ab.

Katasterplan

Im Katasterplan werden Strassen, Parzellengrenzen oder Gebäude verzeichnet. Wird vom Grundbuchamt bei jeder Veränderung der Liegenschaft nachgeführt.

Kaufvertrag

Regelt die gegenseitigen Verpflichtungen von Käufer und Verkäufer bei der Übertragung von Grundeigentum. Muss öffentlich beurkundet werden.

Tragbarkeit

Wenn die jährliche Belastung für Zins, Amortisation und Nebenkosten grundsätzlich nicht höher ist als ein Drittel Ihres Bruttoeinkommens, ist das Eigenheim für Sie finanziell tragbar.

Unterhaltskosten

Kosten, die in der Regel für Arbeiten wie Renovationen, Reparaturen usw. anfallen und für die Werterhaltung einer Liegenschaft aufgewendet werden.

Verkehrswert

Von Fachpersonen geschätzter Wert, der den Marktwert widerspiegelt.
Kann vom Kaufpreis abweichen.

Reglement Stockwerkeigentum

Bestimmungen über die gemeinschaftliche Verwaltung und Benutzung der gesamten Liegenschaft sowie eine Aufzählung der Rechte und Pflichten der Stockwerkeigentümer.