Zuger Kantonalbank

Regeln Sie Ihren Nachlass – Erbverträge und Testamente

Nur die wenigsten Menschen denken gerne an ihren Tod. Doch die meisten möchten, dass die persönlichen und finanziellen Angelegenheiten nach dem Ableben so geregelt werden, wie sie es sich vorher gewünscht haben. Wer keine Anordnungen trifft, wie die Vermögenswerte nach dem Tod verteilt werden sollen, für den gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Diese entsprechen aber oft nicht den eigenen Wünschen. Deshalb besteht die Möglichkeit, mit einem Testament oder Erbvertrag seinen letzten Willen schon zu Lebzeiten festzuhalten.

Neues Erbrecht ab dem 1. Januar 2023 und die Auswirkungen auf die Nachlassplanung

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen finden Anwendung auf Todesfälle ab dem 1. Januar 2023, unabhängig vom Datum des Testaments oder Erbvertrags. Wir beraten Sie gerne in Bezug auf Ihre Nachlassplanung und überprüfen Ihre bestehenden Erbverträge und Testamente.

Merkblatt neues Erbrecht ab 1.1.2023 (PDF/180KB)

Erbverträge

Mit einem Erbvertrag lässt sich der Nachlass oft am besten regeln, weil die Vertragspartner individuelle, untereinander bindende Vereinbarungen treffen können.

  • Regelung der Erbvorbezüge
  • Alleinerbeneinsetzung des überlebenden Ehegatten mit Verzicht der Nachkommen auf den Pflichtteil
  • Zuweisung von Liegenschaften und Festlegung des Anrechnungswertes
  • Einsetzung von Erben und Vermächtnisnehmern

Testamente

Eine andere Form der Verfügung von Todes wegen ist das Testament. Es ist neben dem Erbvertrag die vom Gesetz vorgesehene Verfügungsform, durch welche der Erblasser einseitige, jederzeit widerrufbare Anordnungen über seinen Nachlass treffen kann. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch kennt drei Formen der Testamentserrichtung: Das öffentliche Testament, das eigenhändige Testament und das Nottestament.

  • Verfügung über die frei verfügbare Quote
  • Erlassen von Teilungsvorschriften
  • Anordnung von Vermächtnissen
  • Erwähnen von Erbvorbezügen und Schenkungen
  • Ernennung eines Willensvollstreckers

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Wir unterstützen Sie gerne bei der Regelung Ihrer individuellen Nachlassplanung. Vereinbaren Sie online oder telefonisch einen Termin.