Zuger Kantonalbank

Nachlassverträge und Erbteilungen – Unterstützung bei der Regelung Ihres Nachlasses und bei der Aufteilung des Erbes

Bei komplexen Vermögens- oder Familienverhältnissen ist es sinnvoll, einen Willensvollstrecker einzusetzen. Der Willensvollstrecker als neutrale Person oder Institution vermag oft drohende Konflikte zwischen den Erben zu verhindern. Wir verfügen über ausgewiesene Spezialisten, die Sie in diesen Situationen gerne unterstützen.

Ihre Vorteile

  • Kompetenter und erfahrener Ansprechpartner für die Erben
  • Letzter Wille wird umgesetzt
  • Entlastung der Erben
  • Willensvollstrecker als neutrale Stelle
  • Alles aus einer Hand (Steuern, Liegenschaftsschätzung/-verkauf etc.)

Wann ist eine Willensvollstreckung sinnvoll

  • Komplexe Vermögens- und Familiensituation
  • Erben sind meist mit der güter-/erbrechtlichen Auseinandersetzung überfordert
  • Kein Kontakt unter den Erben
  • Wohltätige Institutionen als Erben
  • Grosse Anzahl Erben
  • Alleinstehende Person als Erblasser
  • Keine näheren Angehörigen