Zuger Kantonalbank

E-Mails mit Signatur – höhere Sicherheit

Unsere E-Mails sind mit einer elektronischen E-Mail-Signatur versehen. Damit können Sie prüfen, ob wir tatsächlich der Absender einer E-Mail sind. Mit dieser Massnahme erhöhen wir die Sicherheit in der elektronischen Kommunikation und schützen Sie besser vor Betrügern durch Phishing-Mails.

E-Mail Signatur

Signierte E-Mails sind bei vielen Programmen mit einem entsprechenden Symbol gekennzeichnet. So sieht zum Beispiel das Symbol bei Outlook aus. Durch Doppelklick auf das Signatur-Symbol können Sie sich Details zur Signatur anzeigen lassen. Gibt es Ungereimtheiten bei der Überprüfung der Signatur, erscheint ein entsprechender Warnhinweis.

Über die Vorgehensweise in Ihrem E-Mail-Programm können Sie auch direkt beim entsprechenden Anbieter erkundigen. Sollten Sie Ihre E-Mails nicht mit Hilfe eines eigenen Programms, sondern direkt über das Internet aufrufen (zum Beispiel gmail.com, bluewin.ch, gmx.ch,) erscheint meist kein besonderes Zeichen, das auf eine signierte E-Mail hinweist. Vielmehr wird das Zertifikat als Anhang mit der Endung «p7s» mitgeschickt. Wenn Sie den Anhang öffnen, können Sie das Zertifikat zwar lesen, eine Überprüfung der Signatur findet aber nicht statt. Deshalb empfehlen wir Ihnen, ein geeignetes E-Mail-Programm zu nutzen.

So funktionieren E-Mails mit Signatur

Elektronische Dokumente, wie zum Beispiel eine E-Mail, können vom Absender mit einer sogenannten elektronischen Signatur versehen werden. Dabei wird die Signatur mit einem – nur dem Absender bekannten – «privaten Schlüssel» erzeugt. Zusammen mit dem dazugehörigen «öffentlichen Schlüssel» wird die E-Mail an den Empfänger verschickt. Wenn die elektronische Signatur und der öffentliche Schlüssel zusammenpassen, hat der Empfänger die Sicherheit, dass das Dokument tatsächlich vom Absender stammt und der Inhalt unverändert ist.

Zu beachten ist, dass sich bei den Signaturprotokollen ein Verfahren durchgesetzt hat, bei dem bestimmte Zusatzinformationen nicht Bestandteil des signierten Inhaltes sind; zu diesen Zusatzinformationen gehört auch der Betreff einer E-Mail. Deshalb empfehlen wir: Wenn in Ihrer Betreffzeile aktive Inhalte, wie zum Beispiel Hyperlinks angezeigt werden, sollten Sie die E-Mail sofort löschen.

E-Mail Kommunikation mit der Zuger Kantonalbank

Wenn sie mit uns über E-Mail kommunizieren möchten, müssen Sie eine sogenannte E-Mail-Vereinbarung unterzeichnen. Wenden Sie sich dafür an Ihre Beraterin oder Ihren Berater.