Zuger Kantonalbank

20. Mai 2022

Am Berg angekommen

Monika Burri

Stefan Kuster und Nina Suter wohnen seit Ende April in einer Eigentumswohnung. Als unverheiratetes Paar müssen sie nun bestimmte gesetzliche Regelungen beachten.

Der grosszügige Innenhof der Überbauung Winzrüti in Allenwinden lade zum Verweilen ein, finden Stefan Kuster und Nina Suter.
Bild: Stefan Kaiser

«Für diese Unordnung ist vor allem der EVZ verantwortlich», sagt Stefan Kuster im Entrée seiner neuen Wohnung und zeigt lachend auf die Umzugskartons. Partnerin Nina Suter steigt über die Werkzeugkiste und setzt sich an den Esstisch: «Seit der Übernahme der Wohnung Ende April sind wir nur zum Schlafen nach Hause gekommen.» Das Paar ist nebenberuflich nämlich beim EVZ für die Organisation des Rahmenprogramms an den Heimspielen zuständig. Dass sich die Saison in diesem Jahr unerwartet und mit glücklichem Ausgang in die Länge zog, ist inzwischen bestens bekannt.

Im neuen Wohn- und Esszimmer stehen einzig das Sofa und der Esstisch mit vier Stühlen am richtigen Ort. Stefan Kuster hat aktuell gerade ein Ziel: Er möchte die Schränke aufbauen. «Wenn wir erst mal eingeräumt haben, geht alles viel einfacher.» Kuster erfuhr durch Zufall, dass in Allenwinden gebaut wurde. «Der Besitzer des Werkhofs, der früher hier auf dem Gelände stand, ist ein guter Kunde von mir. Er erzählte mir, dass sein Unternehmen hier Wohnungen bauen werde», so der 44-Jährige. Die Sache ging wieder vergessen, denn ihre Mietwohnung in Zug gefiel ihnen gut. Als die Wohnungen in Allenwinden fast fertig gebaut und einige bereits verkauft waren, kam bei den beiden wieder Interesse auf. «Wir hatten Lust auf etwas Neues, meldeten uns an und bekamen die Zusage für eine Dreieinhalb-Zimmer-Wohnung», erinnert sich die 39-jährige Flugsicherungsfachfrau.

Schnelle Entscheidung bei der Finanzierung

Eine längere Bedenkzeit war ihnen bei der grossen Nachfrage nach den Wohnungen nicht vergönnt: Sofort mussten verschiedene Bankofferten zur Finanzierung geprüft werden. Die Wahl fiel nach zwei Wochen auf die Zuger Kantonalbank. «Wir hatten direkt das Gefühl, dass diese Bank uns als Kundschaft haben möchte», blickt Kuster zurück. Zudem sei das Angebot unschlagbar gut gewesen. Nun sind Nina Suter und Stefan Kuster ohne lange Planung Wohnungsbesitzende geworden. Eigentlich passe das ganz gut zu ihrem Lebensmotto: «Wir nehmen es, wie es kommt, und bleiben immer offen für Neues.»

Konkubinatsvertrag wird nach dem Kauf gemacht

Seit 18 Jahren sind Stefan Kuster und Nina Suter ein Paar. Heute leben sie offiziell im Konkubinat zusammen. Der Wohnungskauf war für sie eine grössere Investition, die auch Risiken mit sich bringt. Wie haben die beiden als unverheiratetes Paar das Finanzielle geregelt? «Noch gar nicht», lautet die ehrliche Antwort von Nina Suter. «Wir wissen natürlich, dass wir einen Konkubinatsvertrag aufsetzen lassen und unterschreiben müssen, haben aber einfach noch keine Zeit dazu gehabt (siehe «Nachgefragt»)», bilanziert Kuster, der im Aussendienst eines Elektrokomponentenvertreibers arbeitet. Bezüglich Todesfall sei eine gesetzliche Regelung schon wichtig. «Dies ist darum auch auf unserer To-do-Liste und wird bald gemacht. Die Zuger Kantonalbank hat uns diese Dienstleistung nämlich bereits angeboten.»

Sich zuerst einfach einleben und geniessen

Primär freuen sich die beiden jetzt über ihr neues Zuhause, in dem sie alles nach ihrem Geschmack ausgewählt und ausgebaut haben. «Uns gefällt die dunkelblaue Küche besonders gut. Da hat der Schreiner eine geniale Arbeit geleistet», schwärmt Kuster. Ab Juni sollte für beide auch wieder etwas mehr Freizeit möglich sein: Sie möchten in der Umgebung längere Spaziergänge unternehmen, und er freut sich, bald die neuen Jogging-Routen auszuprobieren: «Ich befürchte, mit flachen Strecken wie in Zug ist es hier oben vorbei.»


Nachgefragt

«Ein Konkubinatsvertrag ist empfehlenswert»

Wie schaffen Konkubinats­paare vor dem Immobilienkauf Klarheit über ihre finanziellen Mittel?
Es ist wichtig, so schnell wie möglich einen Konkubinatsvertrag abzuschliessen. Darin kann klar festgehalten werden, wer welche Vermögenswerte eingebracht hat, und alle getroffenen Vereinbarungen werden zusammengefasst. Der Konkubinatsvertrag wird von beiden Partnern unterzeichnet, eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich. Es lohnt sich, im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf für die Ausarbeitung Expertenhilfe beizuziehen.

Wie regeln die Paare die Auf­teilung der Kosten nach dem Erwerb der Liegenschaft?
Im erwähnten Konkubinatsvertrag können alle wesentlichen Punkte geregelt werden. Liegenschaftskosten wie Zinsen und Nebenkosten können nach einem eigenen Verteilschlüssel festgelegt werden. Auch kann etwa geregelt werden, dass die Kosten zu gleichen Teilen, nach Investitionsvolumen oder im Verhältnis zu den jeweiligen Einkünften abgerechnet werden.

Sind bei der Hypothekenauf­nahme beide Parteien beteiligt?
Beim gemeinsamen Kauf eines Eigenheimes teilt man auch gegenseitig die Verantwortung. Bei der Aufnahme einer Hypothek haften daher beide Eigentümer solidarisch gegenüber dem Finanzinstitut. Die Beurteilung der gesamten wirtschaftlichen Einheit kann sich positiv auf den Kreditvergabe prozess auswirken, da die gesamten Einkommens- und Vermögenswerte berücksichtigt werden.

Welche der Eigentumsformen empfehlen Sie Konkubinats­paaren?
Das Alleineigentum ist dann empfehlenswert, wenn die gesamten finanziellen Mittel für den Erwerb von einer Person aufgebracht werden. Wenn die Konkubinatspartner Vorsorgegelder aus der zweiten oder der dritten Säule für den Kauf oder die Sanierung beziehen, steht ihnen nur das Miteigentum zur Verfügung. Der Erwerb im Gesamteigentum bringt dem Konkubinatspaar eine grosse Flexibilität, weil es einen Gesellschaftsvertrag eröffnen kann. Letzten Endes sollen jedoch möglichst die individuellen Bedürfnisse berücksichtigt werden.

Ein wichtiges Thema ist eine Trennung. Welche Vorkehrun­gen müssen getroffen werden?
Es mag unromantisch klingen, jedoch sollten sich Konkubinatspaare bereits vor dem Kauf über mögliche Szenarien im Falle einer Trennung unterhalten. Zieht ein Partner aus, möchten beide den Anteil des anderen Partners übernehmen, oder soll die Immobilie verkauft werden? Diese Fragen gilt es zu diskutieren. Gehört die Liegenschaft einem Partner alleine, ist für den Fall einer Trennung ein abgeschlossener Mietvertrag, der die Höhe der Miete und die Kündigungsbedingungen regelt, hilfreich. Im Konkubinatsvertrag können die getroffenen Beschlüsse schriftlich festgehalten werden. Der Abschluss eines solchen Vertrags ist empfehlenswert. Ebenfalls unerlässlich sind die Vorkehrungen im Todesfall, da der Konkubinatspartner kein gesetzlicher Erbe ist. Unsere Spezialisten des Güter- und Erbrechts stehen für Beratungen zur Verfügung. (mbu)

Roger Sidler

Roger Sidler

Privatkundenberater