Zuger Kantonalbank

Strukturierte Adressen im Zahlungsverkehr

Neue Anforderungen ab 14. November 2026

Ab dem 14. November 2026 gelten neue Anforderungen an die Adressangaben im Zahlungsverkehr. Unstrukturierte Adressen sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig. Die Angaben zu Auftraggebenden und Zahlungsempfangenden müssen den neuen Vorgaben entsprechen und in den dafür vorgesehenen Adressfeldern übermittelt werden.

Weitere Hintergründe finden Sie im #ZugerKBlog - Strukturierte Adressen im Zahlungsverkehr.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ab 14. November 2026: Adressen müssen strukturiert übermittelt werden.
  • Fehlerhafte Adressen: Zahlungen können nicht ausgeführt werden.
  • Handlungsbedarf: Daueraufträge, QR-Rechnungen und pain.001 prüfen.
  • Jetzt handeln: Notwendige Anpassungen vornehmen.
Wichtig bei terminierten Zahlungen: Entscheidend ist nicht das Datum der Erfassung oder Übermittlung, sondern das gewünschte Ausführungsdatum. Zahlungen mit Ausführungsdatum ab dem 14. November 2026 müssen die neuen Adressanforderungen erfüllen.

Was bedeutet «strukturierte Adresse»?

Die einzelnen Bestandteile einer Adresse werden separat in den dafür vorgesehenen Felder erfasst.

❌ Unstrukturierte Adresse

Adressinformationen sind in Zeilen zusammengefasst.

✅ Strukturierte Adresse

Adressinformationen sind in spezifischen Feldern enthalten.

Unstrukturierte Adresse
Strukturierte Adresse

Welche Angaben sind erforderlich?

Mindestanforderung

Mindestens Name, Ort und Land

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Name

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Ort

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Land

Diese drei Angaben sind für eine Zahlungspartei erforderlich.

Unsere Empfehlung

Vollständig strukturierte Adresse

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Name

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Strasse

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Hausnr.

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PLZ

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Ort

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Land

Dies reduziert insbesondere bei grenzüberschreitenden Zahlungen das Risiko von Verzögerungen oder Rückweisungen.

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Der Name sowie die Adressbestandteile müssen in den dafür vorgesehenen Feldern strukturiert übermittelt werden. Unstrukturierte Datenfelder (z. B. alle Informationen in einem Freitextfeld oder Adressinformationen in einem Datenfeld zusammengefasst) sind ab dem 14. November 2026 nicht mehr zulässig.

Was müssen Sie tun?

Der Handlungsbedarf hängt davon ab, wie Sie Zahlungen ausführen oder Rechnungen erstellen.

QR-Rechnungen

Erstellen Sie selbst QR-Rechnungen, prüfen Sie die hinterlegten Adressdaten und stellen Sie sicher, dass Ihre Software strukturierte Adressen unterstützt.

Zahlungen und Daueraufträge

Bei neu erfassten Zahlungen im E-Banking oder in der ZugerKB Banking App besteht grundsätzlich kein zusätzlicher Handlungsbedarf. Bestehende Daueraufträge können hingegen betroffen sein.

Zahlungen mittels Filetransfer (pain.001)

Übermitteln Sie Zahlungsaufträge aus einer Buchhaltungs-, ERP- oder Zahlungssoftware, müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Zahlungsdateien ab dem 14. November 2026 die neuen Anforderungen an strukturierte Adressen erfüllen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu strukturierten Adressen und den Swiss Payment Standards finden Sie auf der Website von SIX. Dort stehen auch die aktuellen Implementation Guidelines und Merkblätter zur Verfügung.

QR-Rechnung – Swiss Payment Standards | SIX ISO 20022 – Swiss Payment Standards | SIX #ZugerKBlog - Strukturierte Adressen im Zahlungsverkehr.

Häufige Fragen (FAQ)

Allgemein

QR-Rechnungen

pain.001