Strukturierte Adressen im Zahlungsverkehr
Neue Anforderungen ab 14. November 2026
Ab dem 14. November 2026 gelten neue Anforderungen an die Adressangaben im Zahlungsverkehr. Unstrukturierte Adressen sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig. Die Angaben zu Auftraggebenden und Zahlungsempfangenden müssen den neuen Vorgaben entsprechen und in den dafür vorgesehenen Adressfeldern übermittelt werden.
Weitere Hintergründe finden Sie im #ZugerKBlog - Strukturierte Adressen im Zahlungsverkehr.