Zuger Kantonalbank

Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)

Per 1. Januar 2020 trat das neue Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) in Kraft. Das FIDLEG enthält Regeln für das Angebot von Finanzdienstleistungen und den Vertrieb von Finanzinstrumenten. Unter dem FIDLEG sollen die Interessen der Anlegerinnen und Anlegern besser und nachhaltig geschützt werden.

Die Zuger Kantonalbank machte von der zweijährigen Übergangsphase Gebrauch und ist per 1. Januar 2022 FIDLEG-konform. Sie hat während den 2 Jahren ihre Finanzdienstleistungen detailliert überprüft, wo nötig Anpassungen vorgenommen und diese den Kundinnen und Kunden rechtzeitig kommuniziert.

Das FIDLEG deckt hauptsächlich nachfolgende Gebiete ab:

  • Stärkung des Anlegerschutzes
  • Transparenz von Finanzprodukten
  • Revision der organisatorischen Anforderungen für die Erbringung von Finanzdienstleistungen

Was ist für Sie als Kundin oder Kunde der Zuger Kantonalbank wichtig?