Zuger Kantonalbank

Informationen über die US-Nachlasssteuer für Kundinnen und Kunden, die ihr Domizil ausserhalb der USA haben und keine US-Personen sind

Die US-Nachlasssteuer (Estate Tax) ist eine Steuer, die auf Erbschaften eines Erblassers erhoben wird. Die US-Nachlasssteuer wird auf Erbschaften von US-Personen und/oder in den USA wohnhaften Personen erhoben. Weiter können auch Erbschaften von Personen, die ihr Domizil ausserhalb der USA haben und keine US-Personen sind, dieser US-Nachlasssteuer unterliegen. Dies ist der Fall, wenn bestimmte US-Vermögenswerte Teil der Erbschaft sind und zum Zeitpunkt des Todes USD 60’000 übersteigen.

US-Vermögenswerte können bestehen aus:

  • Immobilien und bewegliche materielle persönliche Vermögenswerte, die sich in den USA befinden
  • Aktien, die von einem US-Unternehmen ausgegeben wurden
  • Obligationen, einschliesslich Bankeinlagen, deren Hauptschuldner eine US-Person, die USA, ein Bundesstaat oder eine politische Unterabteilung davon, der District of Columbia, eine Behörde oder eine Einrichtung einer solchen Regierung sind

Wenn das US-Vermögen des Erblassers (z. B. US-Wertschriften) zum Zeitpunkt des Todes USD 60’000 übersteigt, unterliegt es der US-Nachlasssteuer, und es besteht eine Pflicht, eine entsprechende Steuererklärung in den USA einzureichen. Der Willensvollstrecker oder die Vertretung der Erbengemeinschaft ist verpflichtet, eine Steuererklärung bei der US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) einzureichen. Wenn diese nicht eingereicht oder die erforderliche Nachlasssteuer nicht rechtzeitig bezahlt wird, kann dies zu Strafen und Zinsen führen. 

Die Zuger Kantonalbank erbringt im Zusammenhang mit ihren Dienstleistungen keinerlei Rechts- oder Steuerberatung und fungiert weder als Willensvollstreckerin noch als Vertreterin der Erbengemeinschaft im Sinne der US-Nachlasssteuer auf US-Vermögenswerten. Ausgenommen sind Willensvollstreckermandate, die die Bank mit Ausstellung des Willensvollstreckerzeugnisses angenommen hat und die nicht beendet sind.

Das Anlageuniversum der Bank kann US-Wertschriften enthalten. US-Wertschriften können somit bei der Anlageberatung und der Vermögensverwaltung eingesetzt werden. Dieser Umstand ändert aber nichts daran, dass die Kundin, der Kunde ausschliesslich dafür verantwortlich ist, allfällige Steuerfolgen bestimmter Depotwerte sowie deren Auswirkungen auf seine Steuersituation insgesamt zu beurteilen oder durch seine Steuerberatung beurteilen zu lassen. Im Allgemeinen empfiehlt die Zuger Kantonalbank ihren Kundinnen und Kunden, bezüglich ihrer Anlagen eine unabhängige Rechts- und Steuerberatung einzuholen.